Wirtschaft

Mindestlohn: 15 Euro sind nun das Maß der Dinge

Es darf auch ein bisschen mehr sein: Die Gewerkschaften – allen voran Verdi – markieren einen deutlich höheren Richtwert für die gesetzliche Lohnuntergrenze. Die 14 Euro sind jedenfalls schon wieder überholt.

  • Für das gesamte Jahr 2024 gilt ein Bruttolohn von 12,41 Euro pro Stunde als gesetzliche Untergrenze.Foto: dpa/Jan Woitas

    Für das gesamte Jahr 2024 gilt ein Bruttolohn von 12,41 Euro pro Stunde als gesetzliche Untergrenze.Foto: dpa/Jan Woitas

Die Gewerkschaften haben den Tag der Arbeit aus eigener Perspektive gut genutzt, um ihre Themen nach vorne zu schieben – auch den gesetzlichen Mindestlohn, für den eine neue Zielgröße vorgegeben wurde. Nun gelten 15 Euro pro Stunde statt bisher 14 Euro als Messlatte. Aufgelegt wird sie von Frank…

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